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   BPatG, 19.06.2002 - 32 W (pat) 193/01   

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BPatG, 19.06.2002 - 32 W (pat) 193/01 (https://dejure.org/2002,22995)
BPatG, Entscheidung vom 19.06.2002 - 32 W (pat) 193/01 (https://dejure.org/2002,22995)
BPatG, Entscheidung vom 19. Juni 2002 - 32 W (pat) 193/01 (https://dejure.org/2002,22995)
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  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 21/98

    Reichweite des Markenschutzes für die drei Streifen von Adidas

    Auszug aus BPatG, 19.06.2002 - 32 W (pat) 193/01
    Die Verwechslungsgefahr ist dabei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, wobei eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke besteht (vgl. BGH GRUR 2000, 886 - Bayer/BeiChem; 2001, 158, 159 - Drei-Streifen-Kennzeichnung), so dass z.B. ein geringerer Grad an Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad an Markenähnlichkeit ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH GRUR 1999, 995, - HONKA; 2000, 603 - Ketof/ETOP; 2000, 1040 - FRENORM/FRENON).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 19.06.2002 - 32 W (pat) 193/01
    Die Verwechslungsgefahr ist dabei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, wobei eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke besteht (vgl. BGH GRUR 2000, 886 - Bayer/BeiChem; 2001, 158, 159 - Drei-Streifen-Kennzeichnung), so dass z.B. ein geringerer Grad an Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad an Markenähnlichkeit ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH GRUR 1999, 995, - HONKA; 2000, 603 - Ketof/ETOP; 2000, 1040 - FRENORM/FRENON).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus BPatG, 19.06.2002 - 32 W (pat) 193/01
    Die Verwechslungsgefahr ist dabei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, wobei eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke besteht (vgl. BGH GRUR 2000, 886 - Bayer/BeiChem; 2001, 158, 159 - Drei-Streifen-Kennzeichnung), so dass z.B. ein geringerer Grad an Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad an Markenähnlichkeit ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH GRUR 1999, 995, - HONKA; 2000, 603 - Ketof/ETOP; 2000, 1040 - FRENORM/FRENON).
  • BGH, 12.02.1998 - I ZB 32/95

    "salvent/Salventerol"; Verwechslungsgefahr bei identischen Waren

    Auszug aus BPatG, 19.06.2002 - 32 W (pat) 193/01
    Insbesondere handelt es sich bei "Welle" um keine abgegriffene und branchenübliche Endung (vgl. BGH GRUR 1998, 924 - salvent/Salventerol).
  • BGH, 01.07.1993 - I ZR 194/91

    Löschungsanspruch bei Verwechselungsgefahr - Sana/Schosana

    Auszug aus BPatG, 19.06.2002 - 32 W (pat) 193/01
    Eine Verwechslungsgefahr bei Hinzutreten einer abweichenden Silbe ist ausgeschlossen, wenn die zusätzliche Silbe - wie hier - Klangwirkung, Schriftbild und Sinngehalt der jüngeren Marke bestimmt und damit von der älteren Bezeichnung abhebt (BGH GRUR 1993, 972 - Sana/Schosana).
  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 37/93

    "JUWEL"; Verwechslungsgefahr zweier Marken auf dem Warengebiet der Bekleidung

    Auszug aus BPatG, 19.06.2002 - 32 W (pat) 193/01
    Das gilt auch, wenn sich das ältere Zeichen in dem jüngeren zusammengesetzten Zeichen identisch wiederfindet (BGH GRUR 1996, 777 - JOY; 1996, 547 - Blendax Pep; 1996, 406 - JUWEL).
  • BGH, 10.11.1999 - I ZB 13/97

    Ketof/ETOP; Verwechslungsgefahr von Marken für rezeptpflichtige Arzneimittel

    Auszug aus BPatG, 19.06.2002 - 32 W (pat) 193/01
    Die Verwechslungsgefahr ist dabei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, wobei eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke besteht (vgl. BGH GRUR 2000, 886 - Bayer/BeiChem; 2001, 158, 159 - Drei-Streifen-Kennzeichnung), so dass z.B. ein geringerer Grad an Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad an Markenähnlichkeit ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH GRUR 1999, 995, - HONKA; 2000, 603 - Ketof/ETOP; 2000, 1040 - FRENORM/FRENON).
  • BGH, 04.07.1996 - I ZB 6/94

    "DRANO/P3-drano"; Gesamteindruck einer aus mehreren Bestandteilen bestehenden

    Auszug aus BPatG, 19.06.2002 - 32 W (pat) 193/01
    Hier sind jedoch keine Tatsachen feststellbar, die dies annehmen ließen oder es erlauben würden, dem Bestandteil "Welle" eine zumindest mitprägende Funktion innerhalb des Kennzeichens abzusprechen (vgl. BGH GRUR 1996, 977 - DRANO/P3-drano), denn "Welle" ist auch im Zusammenhang mit Getränken kein glatt beschreibendes Element, wie dies etwa bei "Marathon-Drink" o.ä.
  • BGH, 15.12.1999 - I ZB 29/97

    FRENORM/FRENON; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke; Markenrechtliches

    Auszug aus BPatG, 19.06.2002 - 32 W (pat) 193/01
    Die Verwechslungsgefahr ist dabei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, wobei eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke besteht (vgl. BGH GRUR 2000, 886 - Bayer/BeiChem; 2001, 158, 159 - Drei-Streifen-Kennzeichnung), so dass z.B. ein geringerer Grad an Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad an Markenähnlichkeit ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH GRUR 1999, 995, - HONKA; 2000, 603 - Ketof/ETOP; 2000, 1040 - FRENORM/FRENON).
  • BGH, 13.06.1996 - I ZB 18/94

    "JOY"; Verwechslungsgefahr zwischen zwei Wort-/Bildzeichen

    Auszug aus BPatG, 19.06.2002 - 32 W (pat) 193/01
    Das gilt auch, wenn sich das ältere Zeichen in dem jüngeren zusammengesetzten Zeichen identisch wiederfindet (BGH GRUR 1996, 777 - JOY; 1996, 547 - Blendax Pep; 1996, 406 - JUWEL).
  • BGH, 03.12.1976 - I ZB 4/75

    Widerspruch gegen die Eintragung eines Markennamens - Verwechslungsgefahr bei

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